Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung der Religion; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 UStG und Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; die Förderung des Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, der Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangenen, Zivilbeschäftigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen-, und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; - die Förderung des Tierschutzes; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; die Förderung der Fürsorge von Strafgefangenen und ehemaligen Strafgefangenen; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung von Kriminalprävention; die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); die Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde; die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
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