Förderung von chronisch kranken, insbesondere beatmeten und intensiv pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: das Errichten und Betreiben von Betreuungseinrichtungen für die Pflege, medizinische Versorgung und pädagogische Betreuung dieser Personen sowie durch einen ambulanten Pflegedienst für die häusliche Betreuung intensiv pflegebedürftiger Kinder, die Unterstützung pflegerischer Tätigkeiten, die sachliche Ausstattung zur Verbesserung des direkten Umfeldes betroffener Kinder, z.B. durch die Bereitstellung von Snoezelen-Inventar, Gartenmöbeln und Spielzeug, die personelle Ausstattung und sachliche Ausstattung, vornehmlich im Bereich der psychosozialen Betreuung der Patienten und ihrer Angehörigen, die Ausstattung mit medizinischem Equipment wie zum Beispiel Blutgasanalysegerät, Pulsoxymeter, die Förderung verschiedenster Therapiemöglichkeiten, die über die Bezuschussung der Krankenkassen hinausgehen, dazu gehören unter anderem die tiergestützte Therapie und Musiktherapie und die Förderung von Freizeitaktivitäten für schwerstkranke und/oder behinderte Kinder und Jugendliche.
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