Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften mit Sitz im Landkreis Mainz-Bingen, deren Kommanditistin eine kreisangehörige Gemeinde ist. Gegenstand der Kommanditgesellschaft muss eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung sein. Die Kommanditgesellschaft soll Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten. Sie soll ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen. Der hiesigen Gesellschaft ist weiter die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes gestattet. Neben der Übenahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschsfterin von Kommanditgesellschaften ist auch die Erbringung von Dienstleistungen für eigene, auch mittelbare Beteiliungsgesellschaften und kreisangehörige Gemeinden sowie deren Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Immobilienverwaltung und - entwicklung Gegenstand des Unternehmens.
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