Führung und der Betrieb der Kreiskrankenhaus Torgau "Johann Kentmann" gGmbH nach Maßgabe des im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen und sonstiger einschlägiger Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung der Notfallrettung durch die Bereitstellung von Notarztdiensten. Des Weiteren ist eine Notfallaufnahme inklusive der Betreibung des Hubschrauberlandeplatzes und eines Computertomographen sicherzustellen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unter Berücksichtigung des § 3 unmittelbar dienen, insbesondere zur Durchführung ambulanter und stationärer Reha-Leistungen, zur Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.
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