Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Zum Gegenstand gehören auch die Aus- und Weiterbildung für medizinische, soziale und pflegerische Berufe sowie weitere Gesundheitsfachberufe. Der Satzungszweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Krankenhauses, der die Versorgung der Bevölkerung des Landkreis Trier-Saarburg vor allem durch ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Krankenversorgung sicherstellt. Der Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb ambulanter, teilstationärer und stationärer Dienste und Einrichtungen in den Bereichen Betreuung und Pflege sowie Eingliederungshilfe. Der Zweck der Aus- und Weiterbildung der v.g. Berufe wird insbesondere erfüllt durch den Betrieb von Aus- und Weiterbildungsstätten.
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