(1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer optimalen Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Kreises Siegen-Wittgenstein bzw. des im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereiches, die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Jugendhilfe. (2) Der unter Abs. 1 aufgeführte Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb der Kreisklinikum Siegen GmbH des Kreises Siegen-Wittgenstein einschließlich Aus- und Weiterbildungsstätten für medizinische und andere Krankenhausberufe sowie von Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben, wie z. B. einem medizinischen Versorgungszentrum zur ambulanten Gesundheitsfürsorge verwirklicht. Darüber hinaus wird der Satzungszweck durch Kooperationen mit Universitäten und deren medizinischen Fakultäten gefördert.
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