Kreiskrankenhaus in Fürstenfeldbruck zu betreiben, also durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern sowie Geburtshilfe zu leisten. Zu versorgende Personen sind erforderlichenfalls unterzubringen und zu verpflegen. Zur Gewährleistung der II.Versorgungsstufe gem. Art. 4 Abs. 4 BayKrG ist das Kreiskankenhaus zu unterhalten und im erforderlichen Umfang auszubauen. Das Kreisaltenheim in Jesenwang, dessen Zweck es ist, alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen und ihnen Verpflegung und Betreuung zu gewähren, zu betreiben, zu unterhalten und im erforderlichen Umfang auszubauen. Der.
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