1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von evangelischen Kindertagesstätten und Horten sowie die Beratung und Verwaltung von Kindertageseinrichtungen, die nicht in eigener Trägerschaft stehen. Außerdem spricht sich die Gesellschaft dafür aus, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in den Regelkindergärten zu fördern und zu betreuen. Darüber hinaus bildet die Gesellschaft Erzieherinnen und Heilerzieherinnen aus. Die Gesellschaft erfüllt den Auftrag auf kirchlich-diakonischer Grundlage, insbesondere mit der Umsetzung religionspädagogischer Konzeptionen. So werden Grundsätze christlicher Lebensweise, wie z.B. Nächstenliebe, Toleranz, Gewaltlosigkeit, Teilen, Erleben und Gemeinschaft, Natur entdecken und schützen, vermittelt. Insbesondere durch die religionspädagogischen Angebote, wie gemeinsame Tischmahlzeiten, biblische Morgenkreise, Andacht, Gottesdienste für Kinder, als wichtige Begegnungsmöglichkeiten zur Förderung von Verbundenheit und Vertrauen, wird die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder unterstützt. 3. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. und damit mitverantwortlich für die soziale Arbeit in der Nordkirche. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
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