Förderung der Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die soziale Betreuung und Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auf der Grundlage des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz), insbesondere die Unterstützung von Familien mit einem oder mehreren chronisch kranken Familienmitgliedern, hier auf der Basis der §§ 45 und 39 SGB XI. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige. Insbesondere soziale Beratung und Betreuung, weitere altersgerechte und begleitende Dienste, Hilfe beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen pflegebedürftiger Personen dienen, wobei die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Vordergrund steht. Desweiteren wird er dadurch verwirklicht, dass mit einem Wohnmobil als fahrbare Kreativwerkstatt pflegebedürftige Menschen stundenweise aktiv beschäftigt werden und pflegende Familienangehörige dadurch entlastet werden.
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