Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (z. Z. §§ 51 ff. AO 1977 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb des Krankenhauses Maria Hilf in Daun als katholische Einrichtung im Sinne der Präambel einschließlich entsprechender Hilfs- und Nebenbetriebe. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern;insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete gemeinnützige Unternehmen errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen und/oder diese ideell und materiell unterstützen.
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