Betrieb eines Reisebüros, insbesondere durch Vermittlung von Reisen und Reisebuchungen aller Art sowie der Durchführung von Reise- und Touristikveranstaltungen einschließlich erforderlicher oder sinnvoller Hilfs- und Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen zu gründen, Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen einzugehen.
Reisebüros
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