1. die Betreuung von Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängigen sowie das Betreiben von psychosozialen und sozialtherapeutischen Einrichtungen für Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige. Für diesen Gesellschaftszweck können sowohl ambulante als auch stationäre Betreuungsformen geschaffen werden. Die Gesellschaft betreibt weiterhin Einrichtungen zur Unterstützung der Selbsthilfe und der Gesundheitsförderung. Durch Vorträge, Tagungen und Qualifizierungsmaßnahmen ist das Unternehmen auf dem Gebiet der Sucht in der Prävention tätig. 2. Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Der Zweck soll zudem verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung dieses Zwecks. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.
Sozialwesen
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