A) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, b) Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und Baufinanzierungen im Sinne des § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO, c)Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von -Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, -Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. d) Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter).
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