Ferner wurde die Satzung in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) geändert. Betrieb der Stadthalle und die damit verbundene Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sportlicher, kultureller, sozialer und kommerzieller Natur, jeweils einschließlich gastronomischer Versorgung. Soweit dies dem Gesellschaftszweck dient, darf die Gesellschaft in gleichem Umfang Veranstaltungen auch außerhalb der Stadthalle durchführen und Dritte bei solchen Vorhaben unterstützen. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, das kulturelle und soziale Leben der Stadt Hagen, insbesondere durch Unterstützung der örtlichen Kulturträger, zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften einschließlich der Unterverpachtung der Anlagen und Einrichtungen der Stadthalle berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder sie gründen.
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Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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