Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Vellmar sowie die Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorschriften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar geeignet oder nützlich erscheinen und die im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), insbesondere nach den Grundsätzen der Vorschrift des § 121 HGO, zulässig sind. Sie kann sich hierbei unter Beachtung von § 122 HGO insbesondere anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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