1. Das Kommunalunternehmen hat folgende Aufgaben: a) Errichtung und Betrieb einer Fernwärmeversorgung für gemeindliche Liegenschaften und Privathaushalte b) Optimierung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung sowie c) Bau, Unterhalt und Überlassung von gemeindlichen Zwecken dienenden Gebäuden an die Gemeinde Poppenricht. 2. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die dem Unternehmenszweck dienen.
Ämter & Behörden
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