Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 Abs. 1 und 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gem. § 21 KrWG i.V. m. Art. 3 Bayerisches Abfallgesetz - BayAbfG -. Das Kommunalunternehmen darf im Rahmen der Art. 74 - 84 LKrO Tätigkeiten außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge des Landkreises Starnberg übernehmen, sich in entsprechender Anwendung der für den Landkreis Starnberg geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen gründen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, sowie Betriebe gewerblicher Art begründen und unterhalten. Das Kommunalunternehmen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens dienlich sind. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien (wie z.B. die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen), der Erzeugung und des Handels von Substraten, Rohstoffen sowie energetisch nutzbaren Einsatzstoffen. Das Kommunalunternehmen ist bei Tätigkeiten im Rahmen der Energieerzeugung nicht auf die Deckung des Eigenbedarfs im Landkreisgebiet beschränkt.
Energieversorgung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827