Stadtentwicklung und Innenstadtbeleuchtung der Gemeinde Fuchstal. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für die Gemeinde geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteilung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf seinen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die zur Erfüllung der übertragenden Aufgaben notwendige Befugnisse gehen auf das Kommunalunternehmen über. Die Gesellschaft ist nur berechtigt, Geschäfte zu betreiben sowie Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen vorzunehmen, die im Rahmen der Bayerische Gemeindeordnung zulässig und geeignet sind, um die Zwecke der Gesellschaft unmittelbar und mittelbar zu fördern. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Gemeinde Satzungen und, soweit das Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt, Verordnungen für das übertragende Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen.
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