1. Die Umsetzung der Energiewende und die Förderung des Klimaschutzes. 2. Es ist zentraler Zweck der Gesellschaft, Klima und Umwelt zu schützen. Dem Umwelt- und Klimaschutz dient u.a. die Umstellung auf eine nachhaltige Energiewirtschaft und Substitution fossiler Energieträger sowie die Senkung des Energieverbrauchs durch Erhöhung der Energieeffizienz. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben der Gesellschaft in Bezug auf ihre kommunalen Gesellschafter: a) Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten, Klimaanpassungskonzepten, Quartierskonzepten, Wärmeplanungen, etc. b) Förder- und Finanzierungsmanagement für Kommunen c) Beratung, Planung und Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen zur energetischen Erneuerung, zur Energieeinsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz, des Einsatzes erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung in kommunalen Liegenschaften, Bestandsquartieren und zukunftsgerechten Neubaugebieten d) Kommunales Energiemanagement (z.B. Energieverbrauchskontrolle, Energieberichte, Coaching, Zertifizierung KomEMS) e) Durchführung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungskampagnen f) Beratungs- und Planungsleistungen für Kommunen zur klimafreundlichen Mobilität.
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