Vermarktung von Rundholz. Zur Vermarktung gehören insbesondere die Markterkundung, die Anbahnung und der Abschluss von Kaufverträgen namens und im Auftrag der Waldbesitzer, die Abstimmung mit Landesforsten bzgl. der Holzbereitstellung, die Freigabe der Holzabfuhr (je nach Zahlungseingang bzw. Absicherung durch Bürgschaft) sowie die Fakturierung. Ausgenommen ist die Vermarktung von Brennholz an lokale Endkunden zum Eigenverbrauch; dessen Vermarktung verbleibt beim Waldbesitzer. Die Gesellschaft übernimmt die Vermarktung des Rundholzes der ihr über die Gesellschafter zugehörigen kommunalen Waldbesitzer. Weiterhin kann sie auch die Vermarktung solchen Rundholzes übernehmen, zu dessen Vermarktung sie von anderen kommunalen Waldbesitzern, die keine Gesellschafter sind, beauftragt wurde. Darüber hinaus kann die Gesellschaft - im Rahmen des § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB bzw. sonstiger wettbewerbs- und kartellrechtlicher Restriktionen - auch die Vermarktung von Rundholz privater Waldbesitzer übernehmen. Ferner kann sie im genannten Rahmen auch Kooperationen mit privaten Holzvermarktungsorganisationen eingehen mit dem Ziel, das jeweils anfallende Rundholz gemeinsam und Waldbesitzarten übergreifend zu vermarkten.
Marketing und Marktforschung
Handelsvertreter und Handelsvertretungen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827