(1) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus der Stadtsanierung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen herstellen sowie Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Sie kann sich betätigen auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von hieraus gewonnener thermischer Energie und der hiermit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft übernimmt das kommunale Energiemanagement für die Stadt Stadtilm. Daneben kann die Gesellschaft weitere, insbesondere ihr von der Stadt Stadtilm übertragene nicht hoheitliche Aufgaben erbringen. Diese sind auf das Stadtgebiet begrenzt und treten nicht mit anderen Unternehmen in Konkurrenz. (2) Die Gesellschaft kann sich mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung an Unternehmen, die den in Absatz (1) genannten Zwecken förderlich erscheinen, beteiligen, solche Unternehmungen erwerben oder pachten, veräußern oder pachten und lnteressengemeinschaftsverträge abschließen sowie alles tun, was dem Zweck der Gesellschaft förderlich ist.
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