(1) Die Kommunale Altenhilfe Bayern eG ist ein freiwilliger Zusammenschluss von bayerischen kommunalen Altenhilfeeinrichtungen mit den Zielen, a) die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Altenpflege im Interesse einer optimalen Daseinsvorsorge zu erhalten und zu erweitern, b) eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung mit Altenhilfeeinrichtungen zu sichern, c) die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern zu verbessern, d) den Know-how-Transfer und die gegenseitige Unterstützung zwischen den kommunalen Altenhilfeträgern zu fördern und e) im engen Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, die kommunalen Pflegeheim-Interessen gegenüber den Sozialhilfeträgern, den Pflegekassen, den Wohlfahrtsverbänden, den Verbänden privater Pflegeheime und dem Freistaat Bayern zu vertreten. Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung mit Altenhilfeeinrichtungen.
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