Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: - Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Stadt Bünde sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt Bünde - Errichtung und Betrieb von Kläranlagen - Abfallentsorgung, Umweltberatung, Straßenreinigung und Wochenmarkt - Bereitstellung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude einschl. der zugeordneten Grundstücke - Betrieb der Stadthalle (Restauration).
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Ämter & Behörden
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