(1) Die Kolpingwerk Deutschland gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO), und zwar im Einzelnen die Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Satzungszwecke werden - orientiert am Programm / Leitbild sowie an den Bestimmungen des Generalstatuts des Internationalen Kolpingwerkes - insbesondere verwirklicht durch die zu a) Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Bereich der Allgemeinbildung und von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen, hauptamtlichen sowie hauptberuflichen Leitungskräften, zu b) Arbeit der Kolpingjugend, der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste und Maßnahmen zur Jugendberufshilfe, zu c) Unterstützung der weltweiten Partnerschaftsarbeit der Untergliederungen und die Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen zur Stärkung des Bewusstseins für die Eine Welt, zu d) Durchführung von Maßnahmen zur religiösen Orientierung und die Herausgabe religiöser Texte und Impulse, zu e) Durchführung von Veranstaltungen zur Vernetzung der Tätigkeit von ehrenamtlichen, hauptamtlichen sowie hauptberuflichen Leitungskräften; Durchführung der Angebote für Familien und generationsübergreifende Arbeit im Kolpingwerk, zu f) Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den Untergliederungen des Kolpingwerkes Deutschland unter anderem durch Durchführung von Veranstaltungen und die Veröffentlichung von Informationen für die laufende Arbeit von Leitungskräften. (2) Die Gesellschaft arbeitet zur Verwirklichung ihrer in Abs. 1 genannten gemeinnützigen Zwecke planmäßig, d.h. durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Wirken, mit folgenden gemeinnützigen Servicegesellschaften mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaften) zusammen: a) Kolping Verlag gGmbH, Köln b) Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH, Köln. zu a): Das Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Öffentlichkeitsarbeit zur unmittelbaren Zweckerfüllung mittels Internet- und Social- Media-Kommunikation und bei der Erstellung von schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen für Teilnehmende und Interessierte an den Angeboten und Veranstaltungen der gGmbH. zu b): Das Zusammenwirken mit der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung.
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