1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 3) Daneben ist weiterer Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Mitteln (§ 58 Ziffer 1 AO), zur Verwirklichung der in § 3 Absatz 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften. 4) Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von allgemeinen Weiterbildungsveranstaltungen, durch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, durch berufsintegrierende Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von benachteiligten arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen, durch den Betrieb einer Mensa und Beköstigung von Kindern und Jugendlichen, durch religiöse Veranstaltungen und durch intergenerative Bildungsangebote.
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