Integration von behinderten Menschen durch Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX. Durch die Beschäftigung soll den behinderten Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, alle Fähigkeiten zu erwerben, um auch im Rahmen des ersten Arbeitsmarktes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Diese Zielstellung wird die Gesellschaft durch Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und durch besondere Integrationsprojekte bewirken. Um den Zweck zu erreichen, wird sie als Arbeitnehmer mindestens 40 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Zur Erreichung des Zweckes wird die Gesellschaft im Bereich der Gebäudereinigung, im Bereich der Fahrzeugreinigung und durch Erbringung sonstiger Serviceleistungen ähnlicher Art tätig sein.
Reinigungsfirmen
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