Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Bauingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Die Hauptaufgabe ist die Planung von Bauwerken, insbesondere die Tragwerksplanung und die Durchführung damit zusammenhängender Tätigkeiten bis zur Fertigstellung der Bauwerke. Die Gesellschaft befasst sich auch mit der bautechnischen Prüfung von Unterlagen, wie Plänen und Berechnungen, die von dritter Seite aufgestellt sind und mit Beratungen und bautechnischen Gutachten sowie Entwicklungen und Verfahren und deren Verwertungen auf dem Gebiet des Bauwesens.
Ingenieurbüro
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