Unter Beachtung des geltenden Sparkassenrechts NRW - die Tätigkeiten nach § 34c Absatz 1 Ziffer 1. Buchstabe a) und Ziffer 2. der Gewerbeordnung, insbesondere der Erwerb von Grundstücken, die Grundstückserschließung, die Baureifmachung und der Verkauf von Grundstücken, gleichgültig, ob es sich um Wohnbau- oder Gewerbegrundstücke handelt, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Errichtung von Gebäuden auf fremden Grundstücken auf eigenen Namen für fremde Rechnung.
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Grundstückswesen und Wohnungswesen
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