Betrieb des Klinikums Worms einschließlich der organisatorisch und wirtschaftlich mit ihm verbundenen Einrichtungen und Nebenbetriebe sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen zum Betrieb eines Akademischen Lehrkrankenhauses. Das Unternehmen hat den Zweck der Förderung der Gesundheitspflege und der Berufsausbildung. Es hat insbesondere den Zweck: a) der bedarfsgerechten Versorgung der Einwohner der Stadt Worms einschließlich des weiteren Einzugsgebietes sowie der in das Klinikum Worms eingewiesenen Personen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehen Aufgabenstellung durch ein leistungsfähiges, wirtschaftlich gesichertes Klinikum, b) der medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung der im Klinikum Worms behandelten Patienten, c) der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens, d) der klinischen Ausbildung von Studierenden der Medizin, e) der Mitwirkung an der Gewährleistung der Einheit von Forschung und Lehre und Krankenversorgung.
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