1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Krankenpflegeschule. Darüber hinaus wird der Satzungszweck dadurch verwircklicht, dass die Gesellschaft als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) tätig ist, indem sie Mittel für steuerbegünstigste Körperschaften, insbesondere die Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH und die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH, für die Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke beschafft. 2. Ziel der Gesellschaft ist vor allem die Sicherstellung einer fachlich hoch qualifizierten Aus-, Fort-, und Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Betrieb einer Krankenpflegeschule. Damit sollen auch die allgemeinen gesundheitspolitischen Anforderungen im Gesundheitswesen, die in einer hochwertigen am individuellen Patientenwohl orientierten medizinische Versorgung der Bevölkerung bestehen, unterstützt werden. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich zur Förderung des Gesellschaftszwecks an anderen Gesellschaften beteiligen, die Betriebsführung von anderen Einrichtungen und Rechtsträgern übernehmen oder weitere Rechtsträger gründen.
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