Förderung des Wohlfahrtswesens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren, die als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO ambulante ärztliche Versorgungsangebote im Versorgungsbereich der Klinikum Mittelbaden gGmbH unterhalten. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Medizinischen Versorgungszentren müssen persönlich und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen zu Gute kommen. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft arbeitsteilig zusammen a) mit der Klinikum Mittelbaden gGmbH mit Sitz in Baden-Baden, welche Räumlichkeiten inklusive der nötigen Energiequellen (auch OP-Räume) und medizinische Geräte an die Körperschaft überlässt und zudem Geschäftsführungs- und Personalgestellungsleistungen, Leistungen im Bereich Einkauf, EDV, Personal-Finanzbuchhaltung, Controlling, Vertrags-, Qualitäts- und Risikomanagement sowie betriebsärztliche Leistungen, Hygieneberatung, Radiologie- und Laborleistungen und sonstige mit diesen Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Dienstleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt, b) mit der Klinikum Mittelbaden Service GmbH mit Sitz in Baden-Baden, welche Reinigungsleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt sowie c) mit der Klinikum Mittelbaden Catering GmbH mit Sitz in Baden-Baden, welche Warenlieferungen an die Körperschaft erbringt. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Körperschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Dienstleistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken mit der Klinikum Mittelbaden gGmbH, mit der Klinikum Mittelbaden Service GmbH sowie mit der Klinikum Mittelbaden Catering GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Körperschaft das Wohlfahrtswesen zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, erfolgt auch dergestalt, dass die Körperschaft ihrerseits konsiliarärztliche Leistungen an die Klinikum Mittelbaden gGmbH erbringt und diese hierdurch bei deren Erfüllung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke unterstützt.
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