(1) Ziel der Gesellschaft ist die Förderung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung im weitesten Sinne für die Stadt Emden und deren Umland. Im Rahmen der sachlichen und gesetzlichen Möglichkeiten wird eine stationäre, teilstationäre und ambulante Diagnostik und Therapie angeboten. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist der gemeinnützige Betrieb des Hans-Susemihl-Krankenhauses sowie aller damit zusammenhängenden Einrichtungen, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetriebe. (3) Zweck der Gesellschaft ist die ärztliche, pflegerische, technische und kaufmännische Führung dieser Einrichtungen mit dem Ziel einer bestmöglichen und zugleich wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung sowie die Ausbildung in eigenen Ausbildungsstätten. (4) Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar und mittelbar dienlich sind. Sie ist insbesondere berechtigt, Betriebe oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn es dem Zweck des Unternehmens dient.
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