Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öf-fentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Behinderte, Wohnheime für Schüler, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe sowie Schulen der medizinischen Heilberufe und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die dem hier verfolgten gemeinnützigen Zweck dienen und mit ihm in Einklang stehen. Die Versorgung von Patienten bzw. Bewohner erfolgt ohne Beachtung von Alter, Geschlecht, Rasse, Religion und Staatszugehörigkeit im Rahmen der Vorschriften für Krankenhäuser und Heime. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit den genannten Unternehmensgegenstand in einem wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen und die Vorschriften der Gemeinnützigkeit beachten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Gleiches gilt für Mitgliedschaften in Vereinen und ande-ren Vereinigungen, die dem hier verfolgten Zweck dienen und mit ihm in Einklang stehen. Des Weiteren sind die kommunalrechtlichen Vorschriften zu beachten.
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