Gemeinschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder im Bereich der Informationstechnologie, bei Digitalisierungsprojekten sowie in der Medizin- und Kommunikationstechnik für Krankenhäuser (\"IT-Lösungen\"). Die Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von insbesondere bayerischen Krankenhausträgern und sonstigen insbesondere bayerischen medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Mitglieder der Genossenschaft verfolgen mit ihrer Mitgliedschaft in der Genossenschaft die Aufgabe, die erforderlichen Krankenhäuser zu unterhalten, bspw. Art. 57 Abs. 1 der BayGO und Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 BayLKrO (Aufgaben des eigenen Wirkungskreises) sowie den entsprechenden Regelungen für die Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft. Gegenstand der Genossenschaft ist es, die Interessen der Mitglieder für gemeinsame IT Lösungen zu bündeln, gemeinsame IT-Lösungen zu projektieren und zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, gemeinsame IT- Einrichtungen zu betreiben oder betreiben zu lassen sowie die Voraussetzungen für die Beschaffung von IT-Lösungen für die Mitglieder zu schaffen. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligen oder diese gründen, soweit dies nach Maßgabe der Regelungen des Kommunalrechts sowie sonstiger einschlägiger (landes-)rechtlicher Regelungen zulässig ist und dem Gegenstand der Genossenschaft dient. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder wird zugelassen.
Interessengemeinschaften
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