Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch die ideelle und finanzielle Förderung nach § 58 Nr. 1 AO von Kliniken im Landkreis Forchheim, insbesondere der als steuerbegünstigt anerkannten Klinikum Forchheim - Fränkische Schweiz gGmbH, Forchheim. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch lediglich gegen Kostenübernahme oder unentgeltliche Überlassung von Sachmitteln (z.B. Immobilien) an die Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH sowie durch die Beschaffung von Mitteln, Spenden u.a. und Weiterleitung der Mittel an die vorgenannte Körperschaft zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
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