1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens durch den Betrieb von Krankenhäusern und sonstigen stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Klinik Alteburger Straße, Alteburger Straße 8 - 12, 50678 Köln sowie der an diese angebundenen zusätzlichen Einrichtungen und Dienste nach Maßgabe des im Krankenhausplan des Landes NRW und sonstiger einschlägiger Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages. 2) Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 3 dienlich sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen zu beteiligen.
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