Versorgung mit Energie aller Art und Wasser, der Hafenbetrieb, der Parkhaus- und Fährbetrieb, der Betrieb von Bädern, die Pachtung, die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen sowie die Durchführung der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft kann die Betriebsführung anderer Einrichtungen der Stadt Kleve oder solcher, an der die Stadt Kleve beteiligt ist, übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gesonderte Tochtergesellschaften zu gründen, in diese alle oder einzelne ihrer Teilbetriebe einzubringen und sich bezüglich der so geschaffenen Tochtergesellschaften auf die Funktion einer Holding-Gesellschaft zu beschränken.
Energieversorgung
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