Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Errichtung und die Unterhaltung von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern auf der Grundlage des Situationsansatzes und des Berliner Bildungsprogramms, die Förderung von motorischen, musischen und kreativen Fähigkeiten von Kindern im Altern von 1 bis 6 Jahren, die Unterstützung und Inklusion von Kindern unterschiedlicher ethnischer Herkunft und die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nichtdeutscher Herkunft für die Grundschule sowie die Inklusion von Kindern mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung, die Beratung und die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, die Förderung von Kindern in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern, die Schaffung und Erhaltung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
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Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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