Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung von Kindern. Der Zweck der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe wird verwirklicht durch Einzelfallhilfe und Betreuungsleistungen von Kindern- und Jugendlichen. Der Zweck der Einzelfalihilfe soll dadurch verwirklicht werden, dass Kinder und Jugendliche in entsprechenden Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen (inkl. Hort) eine Eingliederungshilfe und Unterstützungsleistungen erhalten, beispielsweise die Betreuung auf den Einzelfall bezogen, überwiegend als Hilfestellung zur Alltagsbewältigung von körperlich oder seelisch kranken Kindern / Jugendlichen, um eine entsprechende Eingliederung zu gewährleisten. Der Zweck der Förderung Bildung und Erziehung von Kindern wird dadurch verwirklicht, dass der Betrieb einer Kindertagesstätte aufgenommen wird. Hierfür wird die Gesellschaft in dafür geeigneten Räumlichkeiten tätig.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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