Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; 1. Die Förderung von - Bildung und Erziehung - Kunst und Kultur - der Jugendpflege und der Kindererziehung. 2. Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch a) den Aufbau und die Unterhaltung von Malschulen, einschließlich von Angeboten für Kleinkinder und einer Jugendkunstschule. Pädagogisches Konzept ist dabei, die Förderung der Kreativität von Kindern und Jugendlichen durch die Achtung ihrer individuellen Persönlichkeiten und die gemeinsame Arbeit in einer Atmosphäre des Vertrauens. Um Interessenten aus allen sozialen Schichten eine Teilnahme am Angebot zu ermöglichen, sind die Teilnahmegebühren möglichst niedrig zu halten. Die Malschule organisiert für Kinder aus dem Wohngebiet regelmäßig offene Beschäftigungsnachmittage, d. h. Kinder aus der Umgebung können am Nachmittag in die Malschule kommen, ohne sich anzumelden. Sie werden von Mitarbeitern der Malschule betreut und zum Spielen und Basteln angeregt. Diese Mitarbeiter haben ein offenes Ohr für die Probleme der Kinder und stehen den Eltern für Beratung und Gespräche zur Verfügung. Dieses Angebot ist kostenlos. Die räumlichen und technischen Möglichkeiten werden Schulen und Kindergärten ebenso zur Verfügung gestellt wie Mitarbeiter der Malschule auf Wunsch in Kindergärten auf künstlerischem Gebiet als Facherzieher arbeiten bzw. in Altersheimen als Beschäftigungstherapeuten eingesetzt werden können. b) den Aufbau, die Übernahme und den Betrieb von Kindertagesstätten und Schülerläden. Neben dem ursprünglich bestehenden Schülerladen als Eltern-Initiativ-Einrichtung gehört dazu auch die Übernahme von Kindertagesstätten aus öffentlicher Trägerschaft, wie diese zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege oder in ähnlicher Weise in anderen Bundesländern vereinbart worden ist. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch öffentliche Zuwendungen, Beteiligung der Eltern, insbesondere nach dem Kita-Kostenbeteiligungsgesetz sowie zu erbringende Eigenleistungen der Gesellschaft und der Eltern. Auch in diesem Rahmen spielt das Grundkonzept des Klax - die Bewältigung von Alltagsproblemen mittels künstlerisch-kreativer Betätigung - eine tragende Rolle. c) den Aufbau und Betrieb von Grundschulen und weiterführenden Schulen, falls die dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden. d) den Betrieb weiterer Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeit sowie der freien Jugendhilfe. e) dem Aufbau und die Unterhaltung einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Pädagogen. f) künstlerische Angebote - z. B. Malkurse - für Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher - vgl. a) bis c). g) den Aufbau und die Unterhaltung einer Elternakademie, die der allgemeinen Erwachsenenbildung dient, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Eltern bereits durch die Gesellschaft betreuter Kinder und Jugendlicher -vgl. a) bis c)-..
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