Beratung in der Hotel-, Gaststätten- und Tourismusbranche, insbesondere: - die Erbringung von Beratungsleistungen, der Handel mit branchenspezifischen Informationen, das Angebot von Marketingmöglichkeiten, die dem Geschäftszweck ihrer Kunden sowie deren Zulieferer dienlich sind; - die Erbringung und Entwicklung von Dienstleistungen und Dienstleitungssystemen, die der Erfassung und Verarbeitung von Belegen eines Geschäftsbetriebes - ausschließlich im Rahmen einer Buchführungshilfe gem. § 6 StBerG - dienen; - die Bewertung von betriebswirtschaftlichen Zahlen im Rahmen von Rating und Scoring-Verfahren. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf zur Erfüllung dieses Zwecks auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensverträge abschließen. Dies alles ist solange erlaubt, solange es sich im Rahmen der EU bewegt.
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