I) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung kultureller und sozialer Veranstaltungen sowie Künstler und Künstlergruppen, die der Erhaltung und Weitergabe von Kulturgut sowie der künstlerischen und kulturellen Bildung dienen. II) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Die Unterstützung von klassischen Konzerten und Künstlern, die Projekte organisieren. Gefördert werden soll auch die Ausbildung an Instrumenten und deren Vorträge, soziale Komponenten wie die Stärkung von Persönlichkeit, sowie kulturübergreifende und gemeinschaftsfördernde Projekte. Die gemeinnützige UG unterstützt auch die Begleitung und Durchführung von künstlerischen Projekten, die Musik, Malerei und bildende Kunst in Verbindung miteinander bringen. - Gefördert werden Projekte aller Altersgruppen, die künstlerischen Anspruch erheben und dem Zweck der Allgemeinheit dienen. Unter den Ausführenden der Projekte soll mindestens ein Teilnehmer einen künstlerischen Beruf erlernt haben.
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