Förderung des traditionellen Kölner Brauchtums einschließlich des Karnevals. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Veranstaltung von Sitzungen und/oder vergleichbaren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel, - die Teilnahme am Rosenmontagszug und/oder sonstiger Umzüge oder die Förderung von Teilnehmern an diesen Umzügen, - die Abgabe von Festabzeichen und Orden im Rahmen des ideellen Bereichs, - die Herausgabe von Broschüren und Festheften, die über Brauchtumsveranstaltungen und Brauchtumsvereine etc. berichten sowie die Verbreitung von Berichten über Brauchtumsveranstaltungen durch Bild- und/oder Tonträger in Verbindung mit öffentlichen und/oder privaten Rundfunkanstalten oder Fernsehanstalten, Pressemedien und/oder anderen Partnern, - die Förderung des Jugendkarnevals und des Nachwuchses insbesondere auch im Bereich des Gardetanzes und von Tanzgruppen im Karneval.
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