(1) Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und zu deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu errichten, zu unterhalten, zu betreiben und weiterzuentwickeln. Dazu zählen insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX, der Werkstättenverordnung und weiterer rechtlicher Vorgaben. Zu den Arbeitsschwerpunkten des Unternehmens gehört im Hinblick auf die beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderung unter anderem: - die Organisation und Bereitstellung geeigneter Erwerbsarbeit, - die Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt, - eine angemessene, individuelle berufliche Bildung, - die Förderung der Persönlichkeit, - die Förderung sozialer Kontakte und der Integration in die Gesellschaft, - die Erhaltung, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit, - die Förderung des Übergangs geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, - die Entwicklung neuer, zeitgerechter Angebote in der Förderung, Betreuung und hinsichtlich der Teilhabe am Arbeitsleben. (2) Zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschennicht erfüllen, errichtet, unterhält und betreibt das Unternehmen eigene Förderstätten und entwickelt diese gemäß den Anforderungen weiter. (3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und - soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig -alle steuerbegünstigten Nebengeschäfte betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn der §§ 51 - 68 der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung; sie dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Mildtätigkeit und der Wohlfahrtspflege und Behindertenhilfe durch den in § 2 formulierten Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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