Förderung der Erziehung und Bildung. Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der theoretischen und praktischen Förderung der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Ziel ist dabei: - Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Integration/Betreuung von Kindern mit einem Migrationshintergrund; zu diesem Zweck sollen anteilig mehrere Betreuungsplätze diesen Kindern vorbehalten werden; - bilinguale Förderung in den Sprachen Deutsch und Arabisch; Förderung des friedvollen Miteinanders im Rahmen einer interkulturellen Pädagogik; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; - dazu beizutragen, Körper, Geist und Seele der Kinder ganzheitlich gesund zu erhalten. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Berliner Bildungsprogramms.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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