Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen; Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für Kinder und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Konsultation - Kitas, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung. Die Geselschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgbenordnung.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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