Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, in dem alle zulässigen kieferorthopädischen, zahnärztlichen und nichtkieferorthopädischen bzw. - zahnärztlichen Leistungen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erbracht werden. Ferner, Marketing, Eventmanagement und Fortbildungsveranstaltungen, Beratungsleistungen für medizinische Einrichtungen, die Übernahme von Backofficetätigkeiten für medizinische Einrichtungen und die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für Vermietung und o.g. Zwecke. Hierzu zählt insbesondere auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern sowie mit nichtkieferorthopädischen und- zahnärztlichen Leistungsbringern im Bereich des Gesundheitswesens.
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