Förderung des Jazz, insbesondere des Straight-Ahead Jazz, in Köln im Interesse der Allgemeinheit. Die Förderung des Jazz in Köln erfolgt insbesondere durch die Veranstaltung von Jazz-Konzerten und durch die Beteiligung an oder die Förderung von Jazz-Konzerten, die von Dritten veranstaltet werden. Dies erfolgt nicht in Gewinnerzielungsabsicht, die Gesellschaft ist vielmehr selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird die Gesellschaft nur dann und insoweit unterhalten als diese als nach der Abgabenordnung anerkannte Zweckbetriebe der unmittelbaren Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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