Nunmehr die §§ 5 - 10. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mittels entsprechendem Fachpersonal im öffentlichen Ganztag an Schulen im Sinne der ganzheitlichen Versorgung im unschädlichen Zweckbetrieb (§§ 65, 66 AO), b) Hausaufgabenbetreuung, c) Projektinitiierung im Schwerpunktbereich "Ernährungsphysiologie", d) Organisation der Ferienbetreuung mit entsprechendem pädagogischen Personal. Der Tätigkeitsbereich der pädagogischen Betreuung zum Zweck der Bildung und Erziehung im öffentlichen Ganztag sowie der untergeordneten Verpflegungsleistungen erfolgt an Schulen im Primar- und Sekundarbereich.
Sozialwesen
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