Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, - die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, - die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern, - der Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, - soziale Gerechtigkeit für alle Kinder, - die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten sowie anderen Einrichtungen und Projekten der Kinder- und Jugendhilfe; weiterhin durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Gesellschaft kann auch Mittel zur ideellen und finanziellen Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben.
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